Aufgrund aktueller Verordnungen und Verfügungen der Landesregierung sowie der Gesundheitsbehörden ist bereits jetzt abzusehen, dass auch nach Ablauf der bisherigen Spielbetriebs-Aussetzung aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus noch nicht wieder Fußball gespielt werden kann. Vor diesem Hintergrund wird der Amateurfußball-Spielbetrieb in Baden-Württemberg und – vorbehaltlich der Entscheidungen der jeweils zuständigen Verbände – voraussichtlich auch im übrigen Bundesgebiet bis auf weiteres ausgesetzt. Eine Wiederaufnahme erfolgt mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 14 Tagen.